Der Sozialplan im Lichte der wesentlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit 1974
Ungenutzte Handlungsspielräume und ihre Umsetzung in die Praxis
Das Bundesarbeitsgericht hat seit 1974 eine Vielzahl von Urteilen gefällt, die nicht nur Grenzen aufzeigen, sondern gleichzeitig eine Aufforderungen an die Verhandlungsparteien darstellen, Sozialpläne im Sinne des § 112 BetrVG zu gestalten.
Durch betriebsrätliche Verhaltensmuster werden hier große Handlungsspielräume nicht genutzt. Wie Sie diese erkennen und nutzen können, erfahren Sie in diesem Seminar.
► Abfindungsregelungen im Sozialplan
- Wirtschaftlichen Nachteile ausgleichen oder mindestens mildern
- Rechtsgrundlage
- Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz
► Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Sozialplan
- Abänderung des Sozialplan
- Vorsorgliche Sozialpläne
- Abfindungsregelungen im Sozialplan
- Nicht Betriebszugehörigkeit, sondern Nachteilausgleich (§ 112 BetrVG)
- Abfindungszahlung außerhalb eines Sozialplans
- Nachteilsausgleich gem. § 113 BetrVG
- Einstweilige Verfügung bei Betriebsänderungen
► Grenzziehung durch das Bundesarbeitsgericht
- Grenzen in der Einigungsstelle
- Sozialplan in der Insolvenz
- Obergrenze für Ausgleichsleistungen, z. B. Sicherung des Fortbestands des Unternehmens
- Möglichkeit des Konzerndurchgriffs
- Finanzierbarkeit: Einspareffekte, Aufzehreffekte, Liquidität
- Methode der Volumenbestimmung des Sozialplans
- Untergrenze von Ausgleichsleistungen
- Wirtschaftliche Vertretbarkeit für das Unternehmen
- Keine Nachteile – Keine Ausgleichsleistungen
- Unzulässig Ungleichbehandlung
- Unzulässige Sozialplanregelung
- Vorzeitiges Ausscheiden des Arbeitnehmers
Referenten: Fachanwälte für Arbeitsrecht, Rechtsanwälte
Seminargebühr: € 649,00 + MwSt.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
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