Zielvereinbarungen, Prämien und Leistungsentgelte
Wenn Mitarbeiter Ziele erreichen, bekommen sie eine Leistungsprämie. Dabei geht es um die Umsetzung von Unternehmenszielen beim Arbeitnehmer bzw. der Arbeitsgruppe. Das heißt, die unternehmensspezifischen Ziele - Quantität, Qualität, Effizienzsteigerung und Erfolgsrechnungen - werden auf die einzelnen Hierarchien heruntergebrochen und für die Beteiligten als Leistungsziel konkretisiert. Das birgt Gefahren. Die Arbeitnehmer können
durch überzogene Zielvorgaben einen erhebliche Nachteil bei der Vergütung erleiden.
Dieser unternehmensstrategische Ansatz verschärft den Konflikt um Entgelt und Leistung. Das Seminar vermittelt Ihnen Hintergrundwissen, damit übersteigerte Zielvorgaben keine Chance haben. Wir zeigen Ihnen, was dringend zu beachten ist.
► Der Begriff der Zielvereinbarung
Unternehmens-, Arbeits-, Leistungsziele
► Unterschiedliche Formen von Zielvereinbarungen
- Zielvereinbarungen mit Bezug zum Entgelt
- Zielvereinbarung zur Ermittlung der tariflichen Leistungszulage
- Zielvereinbarung zur Festlegung von Kenngrößen im Leistungslohn
- Zielvereinbarung zur Ermittlung übertariflicher Entgeltbestandteile
- Zielvereinbarung ohne Bezug zum Entgelt
- Entwicklungs- und Mitarbeitergespräch
► Tarifvertragliche und betriebsverfassungsrechtliche Hinweise für Zielvereinbarungen mit Bezug zum Entgelt
- Im Arbeiterbereich
- Leistungszulage bei Zeitlohn
- Akkord- oder Prämienmehrverdienst
- Im Angestelltenbereich
- Leistungszulage für Angestellte
- Übertarifliche Entgeltbestandteile durch Zielvereinbarungen
► Sinn von Zielvereinbarungen - Ausschluss von Zielvereinbarungen
► Gestaltungshinweise für betriebliche Regelungen
► Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Referenten:
Fachanwälte für Arbeitsrecht, Rechtsanwälte, Diplom-Arbeitsjuristen
Seminargebühr:
€ 799,00 + MwSt.
Freistellung:
§ 37 Abs. 6 BetrVG
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